Anmeldung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Es freut mich sehr, dass wir evtl. bereits demnächst gemeinsam das herrliche Engadin erkunden werden.

 

 

 

Bankverbindung:

Graubündner Kantonalbank

Konto 70-216-5 

CH90 0077 4410 0965 8710 0

 

Postcheck:

Konto 70-41318-9

CH43 0900 0000 7004 1318 9

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Tour:

der Wanderleiter , nachstehend  (WL) ist berechtigt , die Tour den herrschenden Bedingunge anzupassen. Dabei kommt auch ein Gebietswechsel oder eine Programmänderung in Frage 

Anforderungen:

die Tour bewegt sich in folgender Schwierigkeit gemäss Schwierigkeitsskala des SAC:

                  o- T1-Wandern     o- T2Bergwandern    o-T3 Anspruchvolles Bergwandern

                 o- WT1 leichte Scheeschuhwanderung     o- WT2Schneeschuhwanderung 

je nach Schwierigkeitsgrad werden : o-Trittsicherheit  ,o-Schwindelfreiheit , o-Kondition  benötigt.

Für sämtliche Touren sind eine gute Gesundheit und eine der CE-Norm entsprechende Ausrüstung erforderlich . Für leichte Touren sind keine Vorkenntnisse nötig , Eine gute Kondition erleichtert den Teilnehmenden vieles.

Bildmaterial

wärend der Tour entsteht oft  Bildmaterial (Fotos) , die der WL gerne für sene Homepage verwendet .  Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Personen deutlich zu erkennen sind . Mit  der Verwendung der Bilder erklärt sich der Gast einverstanden . (andernfalls muss er /sie dies explizit  untersagen).

Versicherung :

 der WL hat eine Berufshaftpflicht Versicherung 

                                   der Gast muss eine  Kranken/Unfallversicherung haben , eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen . 

Spesen :  

wenn nicht anders  vereinbart so gehen die zusätzlichen Spesen (Anfahrt, Getränke, Essen,   Bahnfahrten, Eintritte, Miete von Ausrüstung ,   zu Lasten des Gastes.

Bezahlung :

 in bar direkt nach der Tour .

Sicherheit :

 der WL kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren garantieren . Der Gast nimmt das naturgegebene Restrisiko des (Schneeschuh-) Wanderns, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt , in Kauf.

Der Gast hat im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Tour, die Anweisungen des WL zu befolgen und ihn über allfällige Bedenken und Probleme sofort zu informieren .

Liegen sicherheitsrelevante , besondere Umstände vor  , wie z.B. ein lockeres Schultergelenk , Höhenangst Kreislaufproblme , Diabetes ,usw. dies unbedingt vorgängig  mitteilen . (Wird garantiert diskret  behandelt).

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht : Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Wohnsitz des WL und anwendbar ist das Schweizer Recht